Vertriebs-
Assistenz KRUGFAHRT
© 2013 Vertriebs-
„Aller Eifer, etwas zu erreichen,
nutzt freilich gar nichts, wenn du
die Mittel und
Strategien nicht kennst,
die dich zu den erstrebten Zielen tragen und leiten.“
1. Allgemeines
a, Krugfahrt Sylvia und Dipl.-
b. Für sämtliche Dienstleistungen von Firma Krugfahrt gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, soweit nicht in Angebot oder Auftragsbestätigung bzw. einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien schriftlich ein Abweichung hiervon vereinbart wurde.
2. Angebot und Vertragsschluß
Der Auftraggeber erhält in der Regel für jede nachgefragte
Leistung ein Angebot. Diese wird schriftlich per Post oder per Fax bzw. per Email
mitgeteilt. Die Annahme des Angebots gilt als Auftragserteilung und wird von Firma
Krugfahrt ggfl. schriftlich, per Fax oder per Email bestätigt. Soweit sich aus den
getroffenen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes
ergibt, kommen zwischen Auftraggeber und Firma Krugfahrt nur Dienstverträge im Sinne
des BGB zustande.
3. Vergütung
a. Honorare und ggfl. Zahlungsfristen sind im Angebot
detailliert aufgeführt. Die Vergütung ist unmittelbar nach Zugang der Rechnung vom
Auftrageber zahlbar und fällig. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist Firma Krugfahrt
berechtigt, unmittelbar nach Durchführung einer Tageseinheit Einzelabrechnungen zu
erstellen.
b. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Firma Krugfahrt nur insoweit
aufrechnen, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Verschwiegenheit
Firma
Krugfahrt bzw. durch ihr beschäftigte Trainer/Berater verpflichten sich, über alle
im Rahmen der Vereinbarung bzw. anläßlich der Durchführung der Dienstleistung bekannt
gewordenen betrieblichen Vorgänge, insbesondere technische, persönliche und kaufmännische
Einzelheiten im Unternehmen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
5. Urheber-
Urheber-
6. Seminarinhalte
Die Inhalte der Seminare können an die jeweiligen Gruppenbedürfnisse
angepasst werden und sich daher geringfügig zu den Angeboten ändern.
7. Vergütung bei Absage durch Auftraggeber
a. Wird die Durchführung eines Termins
von Seiten des Auftraggebers bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt,
sind 50 % des vereinbarten Honorars, bei einer Absage bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten
Termin 75% des vereinbarten Honorars und bei einer Absage innerhalb von 4 Wochen
vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Honorars zu zahlen.
8. Schadensersatz
bei Verzug der Leistungserbringung
Kann Firma Krugfahrt einen vereinbarten Termin
wegen höherer Gewalt, Krankheit des zuständigen Trainers/ Beraters, Unfall oder einer
sonstigen unverschuldeten Verhinderung nicht wahrnehmen, so ist Firma Krugfahrt berechtigt,
einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies zum vereinbarten Termin nicht möglich,
kann zwischen Firma Krugfahrt und dem Auftraggeber ein Alternativtermin vereinbart
werden oder der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche
jedweder Art sind gegenüber Firma Krugfahrt ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung
ergebenden Streitigkeiten ist der jeweilige Unternehmenssitz von Firma Krugfahrt
Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, wird
hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand April 2013