Vertriebs- & Effizienz-

 Assistenz  KRUGFAHRT

 

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„Aller Eifer, etwas zu erreichen,
nutzt freilich gar nichts, wenn du
die Mittel und Strategien nicht kennst,
die dich
zu den erstrebten Zielen tragen und leiten.“

frei nach Cicero

1. Allgemeines

 

a, Krugfahrt Sylvia und Dipl.-Ing.(FH) Krugfahrt Dietmar, im folgenden als Firma Krugfahrt bezeichnet, bieten als Dienstleistungsunternehmen Seminare, Beratungen und Vertriebsassistenz für Unternehmen sowohl des Privatrechts als auch der öffentlichen Hand, Bildungseinrichtungen und Institute im Rahmen von Dienstverträgen an. Firma Krugfahrt steht es hierbei frei, die Dienstleistung durch Firma Krugfahrt persönlich oder einen Trainer/ Berater seiner Wahl zu erbringen.

 

b. Für sämtliche Dienstleistungen von Firma Krugfahrt gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, soweit nicht in Angebot oder Auftragsbestätigung bzw. einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien schriftlich ein Abweichung hiervon vereinbart wurde.

 

2. Angebot und Vertragsschluß

Der Auftraggeber erhält in der Regel für jede nachgefragte Leistung ein Angebot. Diese wird schriftlich per Post oder per Fax bzw. per Email mitgeteilt. Die Annahme des Angebots gilt als Auftragserteilung und wird von Firma Krugfahrt ggfl. schriftlich, per Fax oder per Email bestätigt. Soweit sich aus den getroffenen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, kommen zwischen Auftraggeber und Firma Krugfahrt nur Dienstverträge im Sinne des BGB zustande.

3. Vergütung

a. Honorare und ggfl. Zahlungsfristen sind im Angebot detailliert aufgeführt. Die Vergütung ist unmittelbar nach Zugang der Rechnung vom Auftrageber zahlbar und fällig. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist Firma Krugfahrt berechtigt, unmittelbar nach Durchführung einer Tageseinheit Einzelabrechnungen zu erstellen.

b. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Firma Krugfahrt nur insoweit aufrechnen, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Verschwiegenheit

Firma Krugfahrt bzw. durch ihr beschäftigte Trainer/Berater verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vereinbarung bzw. anläßlich der Durchführung der Dienstleistung bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge, insbesondere technische, persönliche und kaufmännische Einzelheiten im Unternehmen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Urheber- und Nutzungsrechte an allen von Firma Krugfahrt im Rahmen der Dienstleistung erstellten Materialien steht ausschließlich Firma Krugfahrt als Rechteinhaber zu. Die Verbreitung oder Nutzung bzw. das Gebrauchen dieser Materialien sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von Firma Krugfahrt gestattet. Die Firma Krugfahrt kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme einzelner Personen an den Seminaren ablehnen. Ebenso ist Firma Krugfahrt berechtigt Aufträge vor und während der Bearbeitung abzulehnen bzw. deren Bearbeitung zu stoppen. Schon in Bearbeitung befundene Aufträge werden nach seitens Firma Krugfahrt erbrachter Leistung aliquot zur Beauftragung abgerechnet.
 

6. Seminarinhalte

Die Inhalte der Seminare können an die jeweiligen Gruppenbedürfnisse angepasst werden und sich daher geringfügig zu den Angeboten ändern.
 

7. Vergütung bei Absage durch Auftraggeber

a. Wird die Durchführung eines Termins von Seiten des Auftraggebers bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt, sind 50 % des vereinbarten Honorars, bei einer Absage bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 75% des vereinbarten Honorars und bei einer Absage innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

8. Schadensersatz bei Verzug der Leistungserbringung

Kann Firma Krugfahrt einen vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit des zuständigen Trainers/ Beraters, Unfall oder einer sonstigen unverschuldeten Verhinderung nicht wahrnehmen, so ist Firma Krugfahrt berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies zum vereinbarten Termin nicht möglich, kann zwischen Firma Krugfahrt und dem Auftraggeber ein Alternativtermin vereinbart werden oder der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche jedweder Art sind gegenüber Firma Krugfahrt ausgeschlossen.


9. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist der jeweilige Unternehmenssitz von Firma Krugfahrt Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand April 2013

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: